Informationen zur Abschaffung der Abstammungsurkunde
Ab 01.Januar 2009 gibt es keine Abstammungsurkunde mehr .
Deshalb wird künftig, außer der beglaubigten Abschrift des Geburtseintrags, nur noch die Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister ausgestellt.
Aus dem Geburtseintrag können Adoptierte nach wie vor die Personalien der Eltern erfahren.
Es muss jetzt Ihnen eine solche beglaubigte Abschrift beantragt werden.
Damit kommen Sie dann an die wichtigen Informationen über Ihre leiblichen Eltern.
Das heutige Adoptionsrecht versucht zwischen den Interessen der Beteiligten, einen bestmöglichen Kompromiss zu erreichen.
Einerseits besteht das Ziel einer Adoption darin, dass das Kind in die neue Familie voll eingegliedert wird.
Aus diesem Grunde hat der Gesetzgeber verschiedene Vorschriften erlassen, die das Kind und seine Familie nach außen hin schützen. Außenstehende sollen über die Herkunftsfamilie des Kindes und die Tatsache der Adoption so wenig wie möglich erfahren.
Andererseits hat das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung festgestellt. Das heißt: Adoptierte können sich auf die Suche nach ihren leiblichen Eltern begeben und die zuständigen Stellen dürfen vorhandene Informationen nicht vorenthalten.
Auf der Geburtsurkunde sind die leiblichen Eltern von Adoptierten nicht erwähnt, also sagt diese nichts über die Herkunftseltern aus!